REGIONALE FÖRDERUNGEN
In Nordrhein-Westfalen ist die Förderrichtlinie Sofortprogramm Elektromobilität im Oktober 2017 gestartet.
Hierbei sieht die NRW-Landesregierung vor, Privatleute und Unternehmen bei der Anschaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und die dazu notwendigen Bau-Maßnahmen zu fördern.
Anträge für private Ladestationen sind ab sofort möglich. Dabei erhält der Antragsteller bei Genehmigung 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. maximal 1000€ Förderobergrenze pro Ladepunkt. Bei Anträgen für öffentliche Ladeinfrastruktur werden Antragsteller mit 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. maximal 5000€ Förderobergrenze pro Ladepunkt gefördert.
Sie wollen die Fördermöglichkeit nutzen? Wir beraten Sie gerne.